Dorferneuerung und Dorfentwicklung - Zukunftsfähigkeit unserer Dörfer unterstützen

Ziel der Dorferneuerung und Dorfentwicklung ist es, die Entwicklung vitaler Dörfer und Gemeinden zu unterstützen. Neben einer nachhaltigen Verbesserung der Wohn-, Arbeits- und Lebensverhältnisse gehört dazu der Erhalt dörflicher Strukturen und historischer Bausubstanz.
Die ökonomischen, ökologischen und demografischen Rahmenbedingungen für das Leben und Arbeiten in den ländlichen Räumen verändern sich rasant. Insbesondere der demografische und wirtschaftsstrukturelle Wandel haben vielfältige Auswirkungen und stellen die ländlichen Regionen vor immer komplexere Aufgaben. So nehmen nicht nur in den von Bevölkerungsrückgängen betroffenen Gebieten, sondern auch in vermeintlich noch „stabilen Regionen“ in vielen Ortskernen von Dörfern oder kleineren Städten leer stehende und ungenutzte Wohngebäude, Geschäftslokale und Scheunen, modernisierungsbedürftige Wohnhäuser sowie Baulücken und Brachflächen ständig zu.
Eine weitere Herausforderung im Zusammenhang mit der demografischen Entwicklung und Kennzeichen lokaler Lebensqualität ist die Sicherstellung der Daseinsvorsorge und die Aufwertung bzw. Unterstützung der sozialen Faktoren. Die Auseinandersetzung mit Themen wie wohnortnahe Bildung und Betreuung, Gesundheitsvorsorge und Pflege, Teilhabe aller Generationen am gesellschaftlichen und kulturellen Leben, Einbindung/Integration von anerkannten Flüchtlingen, öffentliche Versorgungs- und Dienstleistungsstrukturen, innovative Lösungen für die örtliche Nahversorgung u. a. m. muss daher zunehmend in den Fokus der nachhaltigen Entwicklungsstrategien rücken.

(Quelle: http://www.thueringen.de/th9/tmil/laendlicherraum/entwicklung/dorferneuerung/index.aspx)

 

 

Förderschwerpunkt Ortsteil Rabenäußig

Rabenäußig wurde im Juli 2013 als Förderschwerpunkt im Rahmen der Dorferneuerung vom Thüringer Ministerium für Landwirtschaft, Forsten Umwelt und Naturschutz anerkannt. Dazu wurde der Gemeinde Frankenblick eine Verleihungsurkunde überreicht.
   
                                                                                                     
Gefördert werden kommunale Projekte und private Investitionsmaßnahmen.
Für das Erreichen der Förderwürdigkeit wurde der Ortsteil Rabenäußig genau unter die Lupe genommen. In der ersten Bestandsaufnahme im Jahr 2012, einer sogenannten Vitalitätsprüfung, sollten allgemeine Angaben, z.B. die geographische Lage, die historische Entwicklung, die Bevölkerungsentwicklung, Angaben zur Infrastruktur, zur Wirtschaft, zum Tourismus und zur Kultur Aussagen zur Zugehörigkeit nach überörtlichen  Raumstrukturen (Regionalplanung) und zur Siedlungsstruktur benannt werden. Dabei wurden Stärken und Schwächen des Ortes herausgearbeitet. Diese Angaben bildeten die Grundlage die Ziele der Dorferneuerung, d.h. Dörfer in ihrer Funktionalität zu erhalten, möglichst zu erreichen.
Mit den geplante Maßnahmen soll erreicht werden, das Wohnumfeld attraktiver zu gestalten, die Räume innerorts besser und effektiver zu nutzen, um der Abwanderung speziell im ländlichen Raum entgegenzuwirken.
Einer Stärkung bedarf es vor allem in der Ortsmitte von Melchersberg. Hier ist unter anderem die Idee entstanden, den Parkplatz am Feuerwehrgerätehaus als Wanderparkplatz und somit als ein weiteres Eingangsportal für den Tourismus zu nutzen. Gleichzeitig soll hier ein neues Dorfgemeinschaftshaus entstehen. Das alte marode Gemeindehaus in der Ringstraße soll abgebrochen werden. Dazu sind weitere Maßnahmen, wie die Sanierung der Friedhofskapelle, die Sanierung des Gebäudes der Kegelbahn und die Sanierung der Straßen geplant.
Mit diesem ersten Planungsstand, den das Ingenieurbüro Greiner aus Eisfeld erarbeitet hatte, wurde somit der Ortsteil Rabenäußig in die Dorferneuerung aufgenommen. Das Ergebnis wurde in der 1.Bürgerversammlung im September 2013 den Bürgerinnen und Bürgern im Ortsteil Rabenäußig  mitgeteilt. Dabei wurden bereits Bürger in den Bürgerbeirat zur Dorferneuerung berufen und in ihrer Versammlung bestätigt.
Dieser sog. Dorferneuerungsbeirat steht der Verwaltung und dem Ingenieurbüro bei der Erarbeitung eines Dorfentwicklungskonzeptes zur Seite. Damit soll gewährleistet werden, dass die Bürger des Dorfes ein Mitbestimmungsrecht haben. Das Dorferneuerungskonzept bzw. die Dorferneuerungsplanung ist die planerische Grundlage für die zukünftige Entwicklung des Dorfes.  In einem Ergebnisvermerk zwischen dem Amt für Landentwicklung und Flurneuordnung in Meiningen und der Gemeinde Frankenblick  wurden der Leistungsumfang und die Terminstellungen zur Dorfentwicklungsplanung abgestimmt. Daraufhin konnte mit dem Planungsbüro Greiner aus Eisfeld ein Vertrag über die Erstellung eines Dorfentwicklungsplanes und ein Beratervertrag für private Baumaßnahmen abgeschlossen werden.
Um die Ziele der Dorferneuerung nochmals zu vertiefen, nahmen der Bürgerbeirat, Vertreter der Verwaltung und des Ingenieurbüros an der Schule der Dorferneuerung teil:
 
Ziele  des Seminars waren die
  • Motivierung und Befähigung der Bürgerinnen und Bürger zur Mitwirkung und Mitgestaltung in der Dorferneuerung,
  • Darstellung der Ziele und Abläufe der Dorferneuerung, Informationen zur Förderung der Dorferneuerung in Thüringen,
  • Erarbeitung einer ortsbezogenen Stärken-Schwächen-Analyse unter Berücksichtigung der Vitalitätsprüfung,
  • Bildung von themenbezogenen und ortspezifischen Arbeitskreisen und
  • Erarbeitung eines Aktionsplanes für die Dorferneuerung
 
Zum Abschluss der Analyse  im Jahr 2015 wurde ein  Konzept erstellt. Im Ergebnisvermerk wurde für Rabenäußig die räumliche Ausdehnung und Einordnung des Ortskernes definiert. Ersichtlich ist dabei, dass der Ortskern Teilbereiche des Siedlungsraumes Melchersberg umfasst. Die Bürgerinnen und Bürger des Ortsteils Rabenäußig wurden über die geplanten kommunalen Vorhaben mit Hilfe eines Flyer informiert.
Folgende Schwerpunkte sind im Ortskern vorgesehen:
  • Leerstand von Gebäuden (Abriss/Revitalisierung)
  • Sanierung kommunaler Gebäude (Friedhofskapelle, Kegelbahn, Feuerwehr)
  • Realisierung eines multifunktionalen Gebäudes als Treff der Generationen im Ortskern
  • Schaffung eines Dorfplatzes unter Einbeziehung der traditionellen Tanzlinde
  • Freiraumgestaltung eines Wanderparkplatzes
  • Erweiterung und Sanierung der Spiel-Sport- und Freizeitbereiche um die Kegelbahn
  • notwendige Straßenbaumaßnahmen im Zusammenhang mit der Erneuerung der vorhandenen Straßenbeleuchtung

Kommunale Maßnahmen im Jahr 2016

 Schaffung eines Dorfplatzes unter Einbeziehung der traditionellen Tanzlinde

vor Beginn der Baumaßnahme

nach Beendigung der Baumaßnahme

 

 Denkmalschutzgerechte Sanierung der Friedhofskapelle

vor Beginn der Baumaßnahme

nach Beendigung der Baumaßnahme

 

Sanierung der Kegelbahn, 1. Bauabschnitt

vor Beginn der Baumaßnahme

nach Beendigung des 1. Bauabschnittes

 

 

Erneuerung der Straßenbeleuchtung - Teilabschnitt Fichtach

Grundsätze

Die Frist für die Beantragung von Fördermitteln endet am 15.01. des Bewilligungsjahres.
Im Zuge der Antragsprüfung erfolgt die Auswahl von beantragen Dorferneuerungsmaßnahmen entsprechend einem Ranking auf Basis von Auswahlkriterien. Anträge, in denen die konzeptionellen Ansätze der Kommunen erkennbar eine Fläche sparende Siedlungsentwicklung und den Willen zur interkommunalen Zusammenarbeit erkennen lassen, haben eine hohe Priorität.
Wichtig für die Aufnahme in das Programm der Dorferneuerung und -entwicklung ist die Erarbeitung eines Entwicklungsplanes für den jeweiligen Ortsteil. Diese werden mit 75% bezuschusst, höchstens jedoch 50.000 € je EU-Förderperiode und Vorhaben.
Werden im Zuge einer geförderten kommunalen Baumaßnahme (Straßen und Wege) auch private Flächen, wie Hofeinfahrten einbezogen, ist auf eine getrennte Abrechnung zu achten. Abgerechnet werden können ausschließlich Maßnahmen auf Flächen, die im Eigentum des Antragsstellers stehen. Die Kommunen haben Nachweise hinsichtlich der abgerechneten Flächen vorzuhalten.
Bei nicht-investiven Maßnahmen sind zukünftig auch Vorarbeiten für
  • spezielle Untersuchungen oder Erhebungen, die wegen örtlicher Besonderheiten des vorgesehenen Verfahrensgebietes notwendig sind
  • Zweckforschungen und Untersuchungen an konkreten Verfahren mit modellhaftem Charakter,
  • städtebauliche Vorentwürfe, Architektenentwürfe zur Immobilienvermarktung,
  • Architekturwettbewerbe für Gestaltungs- und Verwendungsmöglichkeiten leer stehender Objekte etc. förderfähig.

Baunebenkosten werden bis zu 20% der Baukosten anerkannt. Damit sind alle Baunebenkosten einschließlich Gutachten, Vermessung, SIGEKO usw. abgedeckt.
Beim Auszahlungsantrag (auch Teilzahlung) nur förderfähige Rechnungen eintragen, sonst erfolgt bei mehr als 10% Überschreitung eine Sanktionierung in Höhe des sanktionierenden Betrages von der Bewilligungssumme in einem Änderungsbescheid.
Im Rahmen der Dorfinnenentwicklung ist der Abbruch einschließlich Entsorgung und Entsiegelung förderfähig.
Der Innenausbau von Gebäuden, außer Dorfgemeinschaftseinrichtungen, ist nur insoweit förderfähig, wie dieser zur Erhaltung oder für die Anpassung leer stehender oder freiwerdender ländlicher Bausubstanz an die Erfordernisse zeitgemäßen Wohnens und Arbeitens notwendig ist. Bei Einnahme schaffenden Projekten kann ein Innenausbau nicht gefördert werden. Neue Wohnformen für verschiedene Zielgruppen (z.B. Mehrgenerationenhäuser, altersgerechtes bzw. barrierefreies Wohnen, junge Familien in alten Häusern) werden bevorzugt gefördert.

Bei Anträgen dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen sind im Vorfeld vorhandene Nutzungsmöglichkeiten zur Vermeidung von Nutzungskonkurrenz (z.B. gegenüber lokalem Gastgewerbe) sowie Möglichkeiten der Kooperation und interkommunalen Zusammenarbeit zu untersuchen. Das Ergebnis ist durch den Antragsteller zusammen mit einer Kosten-Nutzen-Analyse vorzulegen.
Neubauten zur Weiterentwicklung bestehender Gemeinschaftseinrichtungen können gefördert werden, wenn erhaltenswerte Gebäude nicht vorhanden sind und sich der Neubau in die vorhandene Baustruktur unter Beachtung städtebaulicher, denkmalpflegerischer oder baugestalterischer Kriterien einfügt. Für den Nachweis, dass vorhandene leer stehende Gebäude nicht mehr sanierungsfähig sind, ist das Gutachten eines Bausachverständigen vorzulegen.
Für Gemeinden und Gemeindeverbände sind im Rahmen des Boden- und Gebäudemanagements die Wertermittlung, der Erwerb und die Umnutzung von bebauten Grundstücken einschließlich vorbereitender Maßnahmen wie besonders begründete Abbruchmaßnahmen, Baureifmachung u.ä. von Grundstücken förderfähig.

Die einzelnen Maßnahmen müssen bei der Bezeichnung des Vorhabens im Antrag so formuliert werden (Zweck des Vorhabens). im Fall der Wiederverwertung /Veräußerung von Grundstücken und Gebäuden wird die Förderung um den Wiederverwertungswert reduziert.
Die Förderung von Maßnahmen im öffentlichen Bereich ist nur zulässig, wenn diese mit erforderlichen Maßnahmen der Wasserwirtschaft, des Naturschutzes, der Energieversorgung, des öffentlichen Verkehrs u.a. räumlich und zeitlich abgestimmt sind.s reicht eine Seite, die - richtig angelegt - sowohl auf verschiedenen Browsern im Netz funktioniert, aber ebenso gut für den Ausdruck oder die Darstellung auf einem Handy geeignet ist. Wohlgemerkt: Eine Seite für alle Formate. Was für eine Erleichterung. Standards sparen Zeit bei den Entwicklungskosten und sorgen dafür, dass sich Webseiten später leichter pflegen lassen. Natürlich nur dann, wenn sich alle an diese Standards halten.