Schiedsstelle der Gemeinde Frankenblick

Kontaktdaten:

 

Schiedsperson:

Michael Mende

Georgiistraße 28, 96528 Frankenblick
Mobiltelefon: 0160-8115673
E-Mail (Schiedsamt): Michael.Mende@schiedsmann.de
Sprechzeiten: nach Vereinbarung
 

Stellvertretende Schiedsperson:

Christine Karl

 

"Schlichten statt Richten"

Gesetzliche Basis für die Arbeit der Schiedsstelle ist das Thüringer Schiedsstellengesetz (ThürSchStG) i.V.m. den Durchführungsbestimmungen des Thüringer Gesetzes über die Schiedsstellen in den Gemeinden (Df-ThürSchStG).
Die Schiedsstelle der Gemeinde Frankenblick ist für alle Einwohner der Gemeinde  Ansprechpartner. Diese wird von einem Schiedsmann und im Verhinderungsfall von seinem Stellvertreter besetzt. Das Schiedsamt wird ehrenamtlich geführt. Die Amtsdauer des Schiedsmannes und seines Stellvertreters sind 5 Jahre.
Aufgabe der Schiedsstelle ist es, außergerichtliche Schlichtungsverfahren im Zivil- wie im Strafrecht herbeizuführen.
In bürgerlichen Rechtsangelegenheiten findet das Schlichtungsverfahren über vermögensrechtliche Ansprüche statt, die Zahlungen oder die Leistungen anderer vertretbarer Sachen zum Gegenstand haben.
Bei bestimmten Privatklagedelikten, wie
  • Hausfriedensbruch,
  • Beleidigung,
  • Verletzung des Briefgeheimnisses,
  • Bedrohung,
  • Sachbeschädigung,
  • Vollrausch,
  • Körperverletzung – außer bei schwerer Körperverletzung,
ist der Schlichtungsversuch der Schiedsstelle dem Gerichtsverfahren zwingend vorgeschaltet.
Nicht zuständig ist die Schiedsstelle außer in den in § 13 Satz 2 des Gesetzes bezeichneten Angelegenheiten z.B. für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (Testamentssachen, Nachlassangelegenheiten, registerrechtliche und grundbuchrechtliche Angelegenheiten, Wohnungseigentumssachen, soweit diese nicht Zahlungsansprüche betreffen), ferner nicht für Beurkundungs- und Beglaubigungsangelegenheiten.
Aufgabe des Schlichtungsverfahrens ist die gütliche Beilegung einer streitigen Rechtsangelegenheit durch Abschluss eines Vergleichs zwischen den Beteiligten. Wesensmerkmal eines Vergleichs ist das gegenseitige Nachgeben im Interesse der Bereinigung einer Sache.

Das geschieht, indem die Schiedsstelle die zerstrittenen Parteien ins Gespräch kommen lässt, denn viele können ihre zwischenmenschlichen Probleme nur deshalb nicht lösen, weil sie miteinander nicht mehr reden.
Vor der Schiedsstelle gibt es keine Gewinner und keine Verlierer. Sie ist kein Richter. Es wird eine auf Verständnis aufbauende Einigung angestrebt.
Oftmals ist ein Vergleich besser und immer kostengünstiger als ein Gerichtstermin. Verhandlungen bei der Schiedsstelle sind niemals öffentlich und werden streng vertraulich behandelt.
Sie können auch Anträge zu Schlichtungsverhandlungen bei der Gemeinde Frankenblick, Schlossgasse 20, 96528 Frankenblick unter dem Kennwort „Schiedsstelle“ abgeben. Wir werden Ihr Anliegen dann sofort an die Schiedsstelle weiterleiten.