Information des Einwohnermeldeamtes

Was benötigen Sie für einen aktuellen Personalausweis?

Für die Beantragung eines Personalausweises benötigen Sie:
vorläufiger Personalausweis:
Der vorläufige Personalausweis hat eine Gültigkeit von 3 Monaten!

Gebühren und Gültigkeit:

Antragstellende Person über 24 Jahre
37,00 Euro (10 Jahre gültig)
Antragstellende Person unter 24 Jahre
22,80 Euro (6 Jahre gültig)
Vorläufiger Personalausweis
10,00 Euro (3 Monate gültig)
Verlustanzeige (inkl. Sperrung des eID-Nachweises)
2,00 Euro
Zuschlag für alle Maßnahmen als NICHT-zuständige Behörde (§ 1 Abs. 3 Pkt. 2 PAuswGebV)
13,00 Euro

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Broschüre "Ihr Personalausweis"

 

 

 

Was benötigen Sie für einen aktuellen Reisepass?

Für die Beantragung eines elektronischen Reisepasses (ePass) benötigen Sie:
 
Gebühren und Gültigkeit:
Reisepass mit 32 Seiten:
 
Antragstellende Person über 24 Jahre 
60,00 Euro  (10 Jahre gültig)
Antragstellende Person unter 24 Jahre
37,50 Euro  (6 Jahre gültig)
Reisepass mit 48 Seiten:
 
Antragstellende Person über 24 Jahre
82,00 Euro (10 Jahre gültig)
Antragstellende Person unter 24 Jahre
59,50 Euro (6 Jahre gültig)
Reisepass im Expressverfahren:
 
ePass Express - Antragstellende Person über 24 Jahre
92,00 Euro (10 Jahre gültig)
ePass Express - Antragstellende Person unter 24 Jahre
69,50 Euro (6 Jahre gültig)
Vorläufiger Reisepass
26,00 Euro (1 Jahr gültig)

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier
Für welche Länder Sie den E-Pass zur Einreise benötigen, erfahren Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes.

 

 

 

Was benötigen Sie für einen aktuellen Kinderreisepass?

Für die Beantragung eines aktuellen Kinderreisepasses benötigen Sie:
 
Gebühren und Gültigkeit:
für Kinder bis zu Vollendung des 12. Lebensjahres
13,00 Euro 
 1 Jahr gültig, max. bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres
jährliche Verlängerung 6,00 Euro 
   

 

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

   

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Was benötigen Sie für ein polizeiliches Führungszeugnis?

a) für ein einfaches Führungszeugnis: den Personalausweis
b) für ein erweitertes behördliches Führungszeugnis: den Personalausweis + schriftliche Anforderung der abfordernden Stelle (§ 30a Bundeszentralregistergesetz - BZRG).
Die Gebühr beträgt für ein einfaches als auch ein erweitertes behördliches Führungszeugnis je 13,00 Euro und ist bei der Beantragung zu entrichten. Gleichzeitig wird auf das Merkblatt zur Erhebung von Gebühren für das Führungszeugnis (Stand: 31. August 2018) hingewiesen.
Für ein gebührenfreies erweitertes Führungszeugnis nach § 30a Absatz 1 Nr. 2 BZRG ist mit der Beantragung das Formular "Bestätigung zur gebührenfreien Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses" vorzulegen.

 


 Anmeldung: Einzug in eine Wohnung / Haus

Nach erfolgtem Einzug in die Wohnung/Haus haben Sie sich durch persönliche Vorsprache innerhalb von zwei Wochen in der Gemeinde Frankenblick anzumelden.
Eine Familie oder Wohngemeinschaft mit den selben, bisherigen und künftigen Wohnungen kann sich von einem Meldepflichtigen mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.
Benötigte Unterlagen:
  • Personalausweis und/ oder Reisepass
  • bei Vertretung durch einen Meldepflichtigen sind die Personalausweise und/oder Reisepässe der übrigen Angehörigen zur Anschriftenänderung mit vorzulegen
  • Vorlage einer Wohnungsgeberbescheinigung (siehe Formularservice unserer Homepage)

Abmeldung ins Ausland 

Die Abmeldung ins Ausland ist Pflicht und ist persönlich vorzunehmen.
Benötigte Unterlagen:
  • Vorlage des Personalausweises und / oder Reisepasses

 

Abmeldung einer Nebenwohnung

Die Abmeldung einer Nebenwohnung hat persönlich bei der für den Hauptwohnsitz zuständigen Meldebehörde zu erfolgen.
Benötigte Unterlagen:
  • Vorlage des Personalausweises und / oder Reisepasses

Ummeldung - Umzug innerhalb des Gemeindegebietes

Nach erfolgtem Einzug in die Wohnung/Haus haben Sie sich durch persönliche Vorsprache innerhalb von zwei Wochen in der Gemeinde Frankenblick umzumelden.
Eine Familie oder Wohngemeinschaft mit den selben, bisherigen und künftigen Wohnungen kann sich von einem Meldepflichtigen mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.
Benötigte Unterlagen:
  • Personalausweis und/ oder Reisepass
  • bei Vertretung durch einen Meldepflichtigen sind die Personalausweise und/oder Reisepässe der übrigen Angehörigen zur Anschriftenänderung mit vorzulegen
  • Vorlage einer Wohnungsgeberbescheinigung (siehe Formularservice unserer Homepage)

 

 

 

Standesamt Sonneberg

Der Standesamtsbezirk Sonneberg umfasst u.a. die Gemeinde Frankenblick.
Das Standesamt beurkundet alle im Standesamtsbezirk eingetretenen Geburten und Sterbefälle, es führt Eheschließungen durch und begründet eingetragene Lebenspartnerschaften.
Weiterhin gehören die Beurkundung von Namenserklärungen, Erklärungen zum Kirchenaustritt, die Ausstellung von Urkunden und Bescheinigungen usw zum Aufgabengebiet.
Im Ausland erfolgte Personenstandsfälle können auf Antrag im Standesamt nachbeurkundet und ein deutsches Register dazu errichtet werden.
Kontakte und Öffnungszeiten sind auf der Homepage der Stadt Sonneberg einsehbar.