Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie
Umsetzung der EG-DLR-RL 2006/123
Nach § 71e des Thüringer Verwalt1ungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG) können ab dem 28.12.2009 Verwaltungsverfahren, die über die einheitliche Stelle abgewickelt werden dürfen (§ 71a ThürVwVfG) auf Wunsch des Antragstellers auch elektronisch abgewickelt werden.
Die elektronische Abwicklung erfolgt über die einheitliche Stelle (§ 71a Abs. 1 i.V.m. § 71e ThürVwVfG) bzw. direkt über die Gemeinde Frankenblick (§ 71a Absatz 2 i.V.m. § 71e ThürVwVfG).
Bitte nutzen Sie hierzu in beiden Fällen ausschließlich folgenden Link:
Einheitlicher Ansprechpartner für Thüringen
Online-Antragsstellung über ThAVEL
Bitte schicken Sie keine E-Mails, die mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sind, direkt an die Gemeinde Frankenblick, da diese von uns nicht bearbeitet werden können.
Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Gemeinde Frankenblick außerhalb der Verfahren nach § 71a ThürVwVfG aus technischen Gründen keinen elektronischen Zugang eröffnet.
Gewährleistung / Haftung
Die Nutzung der oben genannten Links erfolgt auf eigene Gefahr. Für eventuell auftretende Schäden an Ihrem Computersystem übernehmen wir keine Haftung. Die Gemeinde Frankenblick übernimmt keine Gewähr dafür, dass das System stets zur Verfügung steht. Schadensersatzansprüche gegen die Gemeinde Frankenblick sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
Sehr geehrter Nutzer, bitte beachten Sie bei der Nutzung elektronischer Post (E-Mail) an uns:
Die Gemeinde Frankenblick eröffnet einen elektronischen Zugang im Sinne des § 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) ausdrücklich nur für Verfahren, die gemäß der EU-Dienstleistungsrichtlinie über die einheitliche Stelle abgewickelt werden dürfen (§ 71 a-e ThürVwVfG). Bitte beachten Sie hierzu unsere Hinweise „Umsetzung EG-DLR-RL 2006/123“ unter dem Stichwort Bürgerservice auf unserer Internetseite. Für alle anderen elektronischen Zugänge kann derzeit der Zugang für rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Verwaltung und Dritten im Sinne des § 3a Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz (ThürVwVfG) nicht eröffnet werden. Bei Schreiben, für die das Gesetz die Schriftform anordnet, wie z.B. Widersprüche oder formgebundene Anträge, sind wir auf Grund fehlender technischer Einrichtungen zur Verarbeitung einer qualifizierten elektronischen Signatur und zur sicheren Prüfung verschlüsselter personenbezogener Daten noch auf Ihre eigenhändige Unterschrift angewiesen. In diesen Fällen ist wie gewohnt die Papierform mit der entsprechenden Unterschrift zu verwenden. Für allgemeine Anfragen, Hinweise und Terminwünsche können Sie die auf unseren Briefköpfen sowie auf unseren Internetseiten veröffentlichten elektronischen Zugänge der Gemeinde Frankenblick nutzen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Postanschrift, E-Mail und/oder Faxnummer auf Ihrer Anfrage vermerkt ist.
Bei der Übermittlung von Dateianhängen per E-Mail beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- bitte verwenden Sie für Nachrichten an uns nur die auf unseren Webseiten angegebenen E-Mail-Adressen
- folgende Dateitypen werden als Anlage/Anhang akzeptiert
- WinWord (*.docx)
- Excel (*.xlsx)
- Acrobat (*.pdf)
- Text (*-txt)
- ebenso alle Grafikdatei-Typen im korrekten MIME-Format.
- Die Übermittlung aktiver Inhalte oder ausführbarer Programme wird durch Sicherheitseinrichtungen der Gemeinde Frankenblick unterbunden.
Bitte beachten Sie:
Aufgrund der aktuellen Sicherheitslage werden von unseren Mailservern keine doc, rtf, xls und ppt Anhänge mehr akzeptiert!